Reversibilität: Die Restaurierung muss wieder rückgängig gemacht werden können. Es werden nur Werkstoffe verwendet, die wieder entfernt werden können.
Ausschließlich das, was eindeutig rekonstruierbar ist, wird ergänzt.
Am Original werden keine grundlegenden Veränderungen, z.B. durch Brennen im Muffelofen, vorgenommen
Arbeitsschritte
Reinigung des ganzen Objekts, insbesondere der Scherbenbruchkanten;
Entfernen von Verunreinigungen unter der Glasur
Lösen von alten Klebungen; Entfernen von Altrestaurierungen
Festigung von niedrig gebrannter weicher, bröseliger Keramik
Zusammensetzen und Kleben der Bruchstücke
Füllen der Klebefugen, Ergänzen von Fehlstellen durch Füllungen, Modellierung oder Abformung, Anpassen der Ergänzungen an das Original
Lacküberzug oder Retusche entsprechend der farblichen Fassung des Objekts
Restaurierungsprotokoll oder ausführliche Dokumentation einschließlich Fotodokumentation
Bezahlung
Die Bezahlung erfolgt auf Honorarbasis entsprechend der geleisteten Stunden. Mehrwertsteuer wird nicht fällig. Da jedes Objekt ein Einzelstück ist und unterschiedliche Anforderungen an die Restaurierung stellt, ist ein Kostenvoranschlag erst nach Sichtung und Schadenserfassung möglich.